Rechtsgebiete

Familienrecht

 

Das Familienrecht decke ich im vollen Umfang ab. Neben der Thematik der Ehescheidung und Unterhaltssachen bin ich auch für die sensible Thematik der Vormundschaft, Pflegschaft, Kindschaftsangelegenheiten und rechtlichen Betreuung Ihr diskreter Ansprechpartner.

 

Sozialrecht

 

Unter Sozialrecht wird die hoheitliche Vorsorge verstanden, mit der der einzelne Bürger etwa im Falle einer Notlage – z. B. Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall – sozial abgesichert bzw. die existenziellen Lebensbedingungen von Personen gesichert werden können. Dies geschieht beispielsweise durch die Zahlung von Hartz IV. Mit der Sozialhilfe soll eine Art Grundsicherung gewährleistet werden, die den bedürftigen Personen einen Mindestlebensstandard ermöglicht, der der Würde des Menschen entspricht. Sozialhilfe erhält somit, wer auf dem Arbeitsmarkt wegen z. B. Alter oder Krankheit nicht mehr vermittelbar, mithin bedürftig ist.

 

Gerne überprüfe ich Ihre Hartz IV/Arbeitslosengeld II - Bescheide im Rahmen der Ihnen zustehenden Beratungshilfe für Sie kostenfrei. Hierfür steht Ihnen eine hierauf spezialisierte Mitarbeiterin meiner Anwaltskanzlei zur Verfügung.

 

Schuldrecht/Kaufrecht

 

Unter dem Schuldrecht versteht man das Recht von jemand anderem aufgrund einer besonderen Regelung eines zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsverhältnisses eine Leistung zu verlangen.

 

Eine besondere Form davon ist das Kaufrecht. Hier wiederum muss unterschieden werden zwischen dem Immobilien- und dem Mobilienkaufrecht.

 

Bei dem Kauf einer Immobilie gelten besondere Bestimmungen und Formvorschriften. Hier stehe ich Ihnen gerne zu einer Beratung oder Prüfung eines Kaufvertrages bzw. der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes und der Abwicklung des Kaufvertrages zur Seite.

 

Gleiches gilt beim Kauf einer Mobilie, wie beispielsweise dem Autokauf. Vor dem Hintergrund der Expansion des Internets, kommt dem Internetkauf eine besondere Bedeutung zu. Auch hier gelten besondere Regelungen.

 

Mietrecht

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist Zweifels ohne das Mietrecht. In diesem Zusammenhang verfüge ich sowohl über Erfahrungen mit der Mandatierung durch Wohnungsbauunternehmen als auch durch Mieter. Zu benennende Themen sind hier Mietzins, Mietzinsforderungen, Mietzinserhöhungen, Mietzinsminderungsansprüche, Mängelanzeigen, Kündigungen und Kündigungsschutz.

 

Arbeitsrecht

 

Hier berate ich Sie beim Abschluss oder bereits vorhandenen Arbeitsverträgen und sich den hieraus ergebenden Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub usw.. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei der Vertretung in Kündigungsverfahren.

 

Verkehrsrecht

 

Die Abwicklung von Verkehrsunfällen gehört zum Alltag meiner Kanzlei. Nicht selten versuchen Versicherer den Schadenersatzanspruch des Geschädigten gering zu halten. Verschenken Sie nicht unnötig berechtigte Ansprüche. Dies gilt insbesondere bei Schmerzensgeldansprüchen. Wer schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat regelmäßig einen Rechtsanspruch auf anwaltliche Hilfe. D.h., die Kosten des vom Geschädigten eingeschalteten Rechtsanwalts werden vom Versicherer des Unfallverursachers bezahlt.

 

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Beratung in Verkehrssachen sind aber auch Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten. So wird bei Personenschäden im Rahmen eines Verkehrsunfalls die Vertretung wegen fahrlässiger Körperverletzung häufig erforderlich werden.

 

Lassen Sie auf jeden Fall auch Ihren Bußgeldbescheid durch meine Kanzlei überprüfen.

 

Strafrecht

 

Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen oder Sie haben eine Vorladung erhalten? Sie benötigen einen Strafverteidiger? Achtung: Im Falle einer Vorladung oder Verhaftung setzen Sie sich sofort mit mir in Verbindung und machen Sie keinesfalls Angaben oder Aussagen ohne vorher Rücksprache mit mir gehalten zu haben. In dem Zusammenhang bleibt mitzuteilen, dass Sie zunächst einmal einen Anspruch auf Akteneinsicht haben, der über mein Büro für Sie geltend gemacht werden kann, so dass - vor einer wie auch immer gearteten Einlassung - der Umfang und die Umstände des konkret gegen Sie gerichteten Vorwurfes vorab in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen überprüft werden können. 

 

 

Erbrecht

 

Unter Erbrecht versteht man alle Gesetze und Vorschriften, die  das Ableben eines Menschen regeln. Dabei sind im Wesentlichen zwei Situationen zu unterscheiden. Einerseits erforderliche erbrechtliche Regelungen nachdem ein Mensch verstorben ist, andererseits Regelungen, die eine Person zu Lebzeiten für den Fall des eigenen Todes treffen möchte. Hierzu gehören das Testament, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.

 

Baurecht

 

Das Baurecht befasst sich mit allen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes oder dessen Nutzungsänderung. Dazu gehören die Neuerrichtung, Änderung oder der Abriss von Bauwerken und verschiedenartigen baulichen Anlagen. Das Baurecht lässt sich in das private und das öffentliche Baurecht unterteilen. Unter dem privaten Baurecht fallen die Auseinandersetzungen mit den Architekten und Unternehmern, die Ihr Bauwerk errichtet haben. Unter dem öffentliche Baurecht fällt das Baugenhmigungsverfahren, welches Sie bei der örtlichen Kommune, in der sich Ihr Bauvorhanden befindet, zur Realisierung des Bauvorhabens durchführen müssen. Sollten dabei Schwierigkeiten auftreten, bin ich auch hier bereit Ihnen weiterzuhelfen.

 

Hier finden Sie uns

Rechtsanwalt Ralf Müller
Ophofstr. 44
45894 Gelsenkirchen

Mitglied der Gesellschaft für Deutschlandforschung

 

Vorstand

Deutsche Umwelt-Aktion e.V.

 

Vorstand des Gesellschaftsvereins

Buer 1897

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